Per „Klimaschutz“-Urteil in den Staatsruin – Gesinnung statt Recht?

Die Deutsche Umwelthilfe hat vor dem Bundesverwaltungsgericht gewonnen: Das Leipziger Urteil verpflichtet die Bundesregierung auf zusätzliche „Klimaschutz“-Maßnahmen. Damit wird Energie noch knapper und teurer. Das Gericht hat damit das Ende der energieintensiven Industrie in Deutschland beschlossen.

picture alliance/dpa | Jennifer Brückner

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29. Januar 2026 gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland, wie von der Deutschen Umwelthilfe sehnlich gewünscht, geurteilt. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass das sogenannte Klimaschutzprogramm der Bundesregierung von 2023 nicht ausreiche und die Regierung zusätzliche Maßnahmen zum „Klimaschutz“ ergreifen müsse.

Anscheinend genügen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Leipziger Gericht die Rezession, die Deindustrialisierung, die Insolvenzwelle, die Flucht der Chemischen Industrie ins Ausland, der Niedergang der Stahlproduktion, die Verlagerung der Industrieproduktion ins Ausland, über 3 Millionen Arbeitslose – Tendenz steigend noch nicht. Obwohl die Reduktion des CO2-Ausstoßes in Deutschland kaum Einfluss auf die weltweiten Emissionen hat und deutsche Firmen dann eben im Ausland emittieren, reicht das weder dem Leipziger Gericht – und erst recht nicht der Deutschen Umwelthilfe.

Im Gegensatz zur Wirtschaft der Bundesrepublik laufen die Geschäfte der Deutschen Umwelthilfe allerdings prächtig, man möchte fast bitter spotten, umso prächtiger, je schlechter es Deutschland wirtschaftlich geht.

Im Finanzbericht aus dem Jahr 2025 über das Jahr 2024 jubelt die DUH: „Gegenüber dem Vorjahr wuchs das Haushaltsvolumen um 4,1 Millionen Euro auf nun 24,4 Millionen Euro. Diese erfreuliche Steigerung wird durch die positive Entwicklung der verschiedenen Einnahmequellen der DUH ermöglicht.“ Zu den Einnahmequellen der DUH gehören neben Spenden auch Zuschüsse von Institutionen, die mit „10,6 Millionen Euro einen großen Beitrag zur Stärkung unserer Finanzkraft“ leisten. Zu den Institutionen, die „maßgeblich zu unserem Haushalt und damit zur Umsetzung unserer Projekte und fachlichen Arbeit beigetragen“ haben, gehören:

  • das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit,
  • das Bundesamt für Naturschutz,
  • die Deutsche Postcode Lotterie
  • und die European Climate Foundation.

Doch damit des Rühmens nicht genug: „Die Einnahmen aus der Ökologischen Verbraucherberatung und Marktüberwachung betrugen zirka 3,9 Millionen Euro.“ Unter Marktüberwachung wird Kontrolle von Produkten und Werbung, um Umweltvorgaben, Verbraucherschutzrechte und Klimaschutzziele durchzusetzen, verstanden.

Wann hat sich eigentlich in Deutschland einmal Schnüffeln und Abmahnen nicht gelohnt? Eine Regierung allerdings, die einen Verein finanziell mit Steuergeldern unterstützt, der den Wohlstand der Bürger, die Freiheit und die Freizügigkeit angreift, betreibt Politik gegen die Bürger.

Der Professor für Öffentliches Recht Sebastian Müller-Franken schreibt:

„Das Gericht verpflichtet die Bundesregierung, ihr Klimaschutzprogramm aus dem Jahre 2023 um weitere Maßnahmen zu ergänzen, um bis zum Jahre 2030 die CO2-Emissionen in Deutschland um 65 Prozent im Vergleich zum Jahre 1990 zu senken. Eine Abwägung mit anderen Belangen von Verfassungsrang (wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung, sozialer Frieden u.ä.) ist in diesem Konzept nicht mehr vorgesehen.“ Hauptsache Klima, alles andere ist nebensächlich. Das Urteil des Leipziger Gerichts ermöglicht der Deutschen Umwelthilfe, dahin zu wirken, dass grundrechtliche Freiheiten der Bürger eingeschränkt werden – und dürfte der DUH dabei noch helfen, Kasse zu machen. Willkommen im Klimazuchthaus Deutschland. Müller-Franken kommentiert den Beschluss: „Auch wenn das Gericht der Bundesregierung überlässt zu entscheiden, welche Maßnahmen sie treffen will…so wird die Regierung nicht umhinkommen, Einschränkungen grundrechtlicher Freiheit zu verfügen.“

Was die Deutsche Umwelthilfe erreicht und das Leipziger Gericht beschlossen hat, ist nichts Geringeres als das Ende der energieintensiven Industrie in Deutschland, das Ende der Branchen Metall, Stahl, Chemie, Pharma, übrigens auch Halbleiterproduktion und alles, was mit KI zusammenhängt. Denn dieses Urteil wird die Energiepreise erhöhen und Energie verknappen. Da hilft es auch nicht, dass sich seit Tagen Merz und der im Wirtschaftsdisneyland tänzelnde stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union für Wirtschaft, Sepp Müller, mit Jubelmeldungen überschlagen. Zuletzt klaffte eine so große Lücke zwischen Regierungspropaganda und Wirklichkeit in den letzten Jahren der DDR. Man glaubt schon, den Ton der Kommentatoren der Aktuellen Kamera zu hören, wenn man Merz und Müller lauscht.

Das Leipziger Urteil fußt auf dem irrationalen Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021, der Klimaneutralität zu einem verbindlichen Staatsziel erklärte. Die Karlsruher Richter hätten genauso gut Klimaplanwirtschaft oder die Einführung des Klimasozialismus formulieren können, denn darauf läuft der abenteuerlich begründete Beschluss hinaus.

Die Hoffnung, die Müller-Franken anspricht, dass sich das Bundesverfassungsgericht korrigiert, dürfte aus mehreren Gründen vergeblich sein. Es gehört wohl kaum zur mentalen Grundausstattung der Karlsruher Richter, auch nur den geringsten Makel ihrer Vollkommenheit einzugestehen. Die neue Verfassungsrichterin Sigrid Emmenegger, die vom Leipziger Bundesverwaltungsgericht kommt und ein Faible für Verfassungsänderung durch Rechtsprechung hat, wird wohl kaum ihren früheren Kollegen in die Parade fahren.

Und schließlich darf man wohl die zweite neue Verfassungsrichterin Ann-Katrin Kaufhold als Klimaaktivistin sehen, die Gerichte für geeigneter hält als Parlamente, Klimaziele durchzusetzen. Fun Fact: Ann-Kathrin Kaufhold fühlt sich plötzlich missverstanden. Sie will auf einmal nicht gesagt und geschrieben haben, was sie gesagt und geschrieben hat, und deshalb gilt, was sie gesagt und geschrieben hat. Möglich, dass es für die Verfassungsrichterin ein allzu anspruchsvolles Thema ist, aber, wenn sie etwas anderes gemeint hat, hätte sie auch etwas anderes sagen müssen. Da helfen auch keine sich gelehrt anhörenden Taschenspielertricks aus der akademischen Klamottenkiste à la „deskriptiv-analytischem Charakter“. Zudem ist in dieser Juristengeneration eine erstaunliche Lust an der Einschränkung von Freiheitsrechten wiedererwacht. Neu in der deutschen Geschichte ist allerdings auch das nicht.

Am 29. Januar jedenfalls haben Richter in Leipzig den Weg in den Ruin des Landes und in eine Klimadiktatur befestigt. Wir dürfen auf die Urteilsbegründung gespannt sein.


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Kommentare ( 58 )

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58 Comments
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Rainer Schweitzer
5 Tage her

„… um bis zum Jahre 2030 die CO2-Emissionen in Deutschland um 65 Prozent im Vergleich zum Jahre 1990 zu senken. Eine Abwägung mit anderen Belangen von Verfassungsrang (wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung, sozialer Frieden u.ä.) ist in diesem Konzept nicht mehr vorgesehen.“ Die Regierung machte also eine Zielvorgabe zum Gesetz, von der absehbar ist, daß sie technisch und volkswirtschaftlich nicht umsetzbar sein wird. Seit „Mutti“, dann durch die „Ampel“, und schließlich unter Merzens Lügenregierung werden Lügengesetze gemacht, werden Hirngespinste zu Gesetzen erhoben. Der Lügenkanzler Merz tut nichts dagegen, weil er es nicht will. Weil er partout nur mit den Parteien koalieren will,… Mehr

hoho
6 Tage her

Man blockiert die evlt Machtübernahme oder nur Beeinflussung durch AfD. So schnellt geht diese Mafia weg nicht. Ich vermute Gewalt wird es dabei auch geben. Wenn nicht zwischen der sich bekämpfende Gruppen der Idioten und der Leute die leben wollen dann zwischen der Polizei und den Leuten die gerade ihr Haus verloren haben. Das alles wird irgendwann scheitern, aber nicht morgen und nicht nächstes Jahr. Das wird schon dauern. Wenn sie dabei lassen, stabilisiert sich die Lage irgendwann auf dem niedrigerem wirtschaftlichen Niveau als jetzt. Interessant wird wenn sie nicht aufhören, was dann? Wohin werden sie die Richter treiben?

Deutscher
6 Tage her

Ja, Ihr klagt für euch alle – für das ganze knappe Dutzend auf dem Foto.

Paul987
6 Tage her

Vor den Landtagswahlen wird gar nichts passieren. Die CDU wird im Wahlkampf wieder Lügen das sich die Balken biegen, danach kommt dann wieder der altbekannte Klimawahn. Aber erst müssen die Posten für dieses Jahr gesichert werden.

CIVIS
7 Tage her

Nach dem unsäglichen Klima-Urteil des BVerfG aus 2021 und der ebenso unsäglichen Aufnahme der Klimaziele in das Grundgesetz durch die Regierung März…, …wen wundert es da noch wenn auch das BVerwG entlang dieses vorgezeichneten Weges zu einem in dieser Hinsicht logischen Urteil gekommen ist bzw. sogar kommen musste.

Hindern bzw. stoppen kann diese vollkommen aus der Balance geratene Politik und Justiz jetzt nur noch die Realität, …die Wähler tun´s ja leider nicht !

Last edited 7 Tage her by CIVIS
jwe
7 Tage her

Der Gesetzgeber braucht nur das Grundgesetz vom Klimawahn zu befreien und Gesetze so fassen, das für DHU und Co keine Lücken für Klagen bleiben. Wenn dann noch beim Abendessen mit den Verfassungsrichtern der neue politische Wille durch dringt, kann so etwas klappen. Aber unsere demokratischen Parteien wollen das gar nicht. Es soll im Klimawahn weiter gehen, koste was wolle. Sonst hätte man der DHU schon längst den Geld-Stecker gezogen. Man tut zwar betroffen, freut sich aber insgeheim, das die DHU den gewünschten politischen Willen durchsetzt.

Raul Gutmann
7 Tage her

Gerichte mögen im Gesinnungsstaat entscheiden – letztendlich werden Naturgesetze obsiegen

Otto Normal
7 Tage her

Bzw: falls es den Herren und Damen Bundesrichtern doch irgendwann dämmern sollte, was sie da für einen Aberwitz abgesegnet haben, wird es zu spät sein: was weg ist, bleibt weg (es sei denn, wir unterbieten China, Indien und all die anderen in puncto Lohn- und übrigen Kosten)

Last edited 7 Tage her by Otto Normal
Egozentrik
7 Tage her

Fragen über Fragen! Was sind das für Richter? Haben die keine Schulbildung genossen? Keinen naturwissenschaftlichen Unterricht? So ein Wort wie „Klimaschutz“ kann es allein von der Definition des Begriffes „Klima“ gar nicht geben! Und da braucht man nur Wikipedia heranzuziehen. Aber selbst wenn Geld ausgegeben werden soll – wofür? Gehen die Gelder nur an die NGOs, damit sie ihre Mitglieder belohnen können? Für welche konkreten Aktionen wurden sie bisher genutzt und sollen genutzt werden? Wurden diese Ziele dem Gericht konkret vorgetragen und von ihm gewürdigt? Außerdem hätte man in das Urteil einfließen lassen können, dass die Erderwärmung ja gestoppt sei,… Mehr

Last edited 7 Tage her by Egozentrik
CasusKnaxus
6 Tage her
Antworten an  Egozentrik

Die Richter entsprechen dem Zeitgeist und werden ja handverlesen…hatten wir doch alles schon bzgl BVerfG

PulsarOperator
7 Tage her

Die Bundesregierung muss bis Ende März neue sogenannte Klimavorgaben vorlegen. Der Umweltminister ist schon ganz heiß darauf, wie man liest. Es ist von drastischen Tempolimits beim Verkehr die Rede. Und eine drastische Verschärfung beim Gebäudeenergiegesetz wird auch kommen. Darauf kann man ein…, ich meine, sich verlassen.Typisch, dass die Qualitätspresse das Thema aussitzt. Sie haben ja den toten Epstein und Mette-Marits verzogenes Früchtchen für die Schlagzeilen.